1. Geltungsbereich und Geltungsumfang
1.1. Persönlicher Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen „Deine Assistenten“, Inhaber: Ole Benfer, Bieler Straße 79, 58638 Iserlohn, Deutschland (im Folgenden: „DEINE ASSISTENTEN“, „Agentur“ „wir“, „uns“, usw.) und ihren Vertragspartnern (Kunden) über die von Deinen Assistenten angebotenen Leistungen. Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB (insgesamt im Folgenden: Unternehmer).
1.2 Sachlicher Geltungsbereich
Unsere Leistungen umfassen Vermietung, Verkauf, Werk- und Dienstleistungen oder internetbezogene Leistungen. Unsere Leistungen werden mit den Kunden entweder getrennt oder kombiniert vereinbart. Diese AGB enthalten daher neben Bestimmungen, die für alle mit uns geschlossenen Verträge gelten (2. Allgemeines) auch Regelungen, die sich nur auf Mietverträge(3. Vermietung), Werkverträge (4. Werkleistungen), Dienstleistungsverträge (5. Dienstleistungen), Kaufverträge (6. Verkauf) oder Internetbezogene Dienstleistungen wie z.B. die Erstellung, das Hosting von Websites oder die Durchführung von Webinaren (7. Internet/Webseiten, 8. Webinare) beziehen. Bei kombinierten oder gemischten Verträgen gelten die jeweiligen Bestimmungen für die entsprechenden Bestandteile der Verträge. Bestimmungen aus den Ziffer 3, 4, 5, 6, 7, 8 gehen den Bestimmungen aus Ziffer 2 vor.
1.3 Fortlaufende Geltung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB im Verhältnis zu Unternehmern (i.S.v. 1.1) in der zum Zeitpunkt des Vertragsangebots des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden
Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur in dem Umfang Vertragsbestandteil, in dem wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden unsere Leistung an ihn vorbehaltlos ausführen.
1.5 Nebenabreden, Erklärungen und Anzeigen
1.5.1 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden(einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
1.5.2 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt, die Anforderung weiterer Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleibt vorbehalten.
1.6 Gesetzliche Regelungen
Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2. Allgemeines
2.1 Vertragsschluss
2.1.1 Unsere Präsentationen, Bewerbungen und Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Leistungsbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums und Urheberrechte vorbehalten.
2.1.2 Die Bestellung unserer Leistung durch den Kunden muss schriftlich erfolgen. Sie gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen oder abzulehnen.
2.1.3 Unsere Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder bei Kauf- oder Mietverträgen durch Lieferung der Kauf- oder Mietsache oder sonst durch Beginn der Leistungserbringung an den Kunden erklärt werden.
2.2 Mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden
Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unsere Ansprüche gegen den Kunden durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet werden, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
2.3 Allgemeine Haftungsbeschränkung
2.3.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
2.3.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
- a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
2.3.3 Die sich aus Abs. 2.3.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
2.3.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 650, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
2.4 Verjährung von Mängelansprüchen
2.4.1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab dem gesetzlichen Beginn der Verjährungsfrist. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
2.4.2. Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).
2.4.3. Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden gem.
2.3.2 Satz 1 und Satz 2(a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
2.5. Zahlungsbedingungen
2.5.1 Zahlungen des Kunden sind fällig 10 Tage nach Rechnungstellung. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Eingang bei uns maßgeblich.
2.5.2 Wir sind, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung und abweichend von § 632a BFB, § 614 BGB, jederzeit berechtigt, Vorkasse, Abschlagszahlungen oder Hinterlegung einer Sicherheit zu verlangen.
2.5.3 Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten sowie zur Aufrechnung ist der Kunde nur bezüglich bzw. mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung berechtigt. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten, die auf diesem Vertragsverhältnis beruhen, sowie zur Ausübung seiner Rechte nach § 556b Abs. 2 BGB bleibt der Kunde uneingeschränkt berechtigt. Zur Aufrechnung gemäß §§ 543, 569 zur Abwendung einer Kündigung bleibt der Kunde ebenfalls berechtigt. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers unberührt.
2.5.4 Bei nicht fristgerechter Zahlung schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
2.6. Mitwirkung des Kunden
2.6.1 Der Kunde ist verpflichtet, unsere Leistungserbringung durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern, insbesondere uns die für die vereinbarte Leistung wesentlichen Daten, Informationen und Vorlagen zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung zu stellen.
2.6.2 Soweit der Kunde uns Daten, Informationen, Vorlagen oder sonstiges Material zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen, Daten und Informationen berechtigt ist. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass durch von ihm eingebrachte oder weitergegebene Daten nicht gegen Strafrecht oder sonstiges öffentliches Recht verstoßen wird, dass die Ein- oder Weitergabe von Daten mit sittenwidrigem Inhalt unterbleibt und dass durch Inhalte oder benutzte Bezeichnungen (auch Domains) oder durch Art und/oder Ausmaß der Nutzung weder gegen die Persönlichkeitsrechte Dritter, gegen Schutzrechte (Namens-, Marken- und Urheberrechte) Dritter, gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen oder gegen sonstige Rechte Dritter verstoßen wird. Der Auftraggeber hat DEINE ASSISTENTEN auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
2.6.3 Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
2.7 Nutzungsrechte
2.7.1 Mit vollständiger Bezahlung gehen alle urheberrechtlichen und sonstigen Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen von DEINE ASSISTENTEN auf den Auftraggeber über in dem Umfang, wie es der von beiden Vertragspartnern zu Grunde gelegte Zweck des jeweiligen Vertrages bzw. Auftrages/Projektes erfordert. Im Zweifel erfüllt DEINE ASSISTENTEN ihre Verpflichtungen durch Einräumung einfacher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die von den Vertragsparteien jeweils in dem Auftrag vorgesehenen Medien und Einsatzdauer.
2.7.2 Der Auftraggeber ist nur mit schriftlicher Zustimmung von DEINE ASSISTENTEN berechtigt, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
2.7.3 DEINE ASSISTENTEN ist – auch wenn einzelvertraglich die Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte auf den Auftraggeber vereinbart ist – berechtigt, die Arbeitsergebnisse und den Namen des Auftraggebers im Rahmen ihrer Eigenwerbung unentgeltlich zu verwenden, auch nach Vertragsende, in allen Medien einschließlich Internet und im Rahmen von Wettbewerben und Präsentationen.
2.7.4 Zieht DEINE ASSISTENTEN zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie die Nutzungsrechte an deren Leistungen im Umfang der vorstehenden Regelung für den Auftraggeber auf dessen Kosten erwerben und mit vollständigem Ausgleich der den Auftrag betreffenden Rechnung(en) durch den Auftraggeber an diesen übertragen.
2.7.5 Sollten die Rechte im Einzelfall in dem vorbenannten Umfang nicht erhältlich oder deren Erwerb nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich sein, wird DEINE ASSISTENTEN den Auftraggeber darauf hinweisen und nach seinen Weisungen verfahren. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
2.7.6 Original-/Basisdaten wie z. B. Negative, „offene“ Layoutdaten, Originalillustrationen, Photoshop-Ebenenmontagen, Source-Daten samt zugehöriger Dokumentation etc. gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang bzw. zur Übertragung der Nutzungsrechte, sondern verbleiben Eigentum von DEINE ASSISTENTEN. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehören zum Leistungsumfang ausschließlich die Nutzungsrechte am Ergebnis (z.B. gedruckter Flyer, Anzeige, Website etc.) sowie ggf. druckfertige PDF-Dateien für den vereinbarten Nutzungszweck.
2.7.7 Jegliche von DEINE ASSISTENTEN mit dem Ziel des Vertragsschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten, Leistungen, Konzepte und Ideen (inklusive Präsentationen/Pitches) dürfen – unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht – ohne ausdrückliche Zustimmung weder ganz noch teilweise genutzt werden. In der Annahme eines Präsentations- bzw. Pitchhonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung.
2.7.8 Stockmotive: Bildmotive von Fotoagenturen, die in der Rechnung als „Agenturlizenz“ gekennzeichnet sind, dürfen im Rahmen des von DEINE ASSISTENTEN entwickelten Designs nach vollständiger Bezahlung verwendet bzw. verbreitet werden. Lizenzinhaber bleibt DEINE ASSISTENTEN und überträgt lediglich die einmaligen Nutzungsrechte. Die Nutzungsrechte gelten ohne Einschränkung von Auflage, Zeit oder Reichweite, jedoch nur projektbezogen innerhalb der von DEINE ASSISTENTEN entwickelten Leistung(en) und nicht für andere Medien/Einsatzbereiche. Der Erwerb einer Lizenzerweiterung auf weitere Medien/Einsatzbereiche ist möglich und muss gesondert vereinbart werden.
2.8. Hinweis auf Agentur und Datenschutz
2.8.1 DEINE ASSISTENTEN kann auf den von ihr erstellten Arbeitsergebnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise, z.B. mittels des Hinweises „© DEINE ASSISTENTEN“, auf ihre Agentur hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat.
2.8.2 Der Kunde ist damit einverstanden, dass DEINE ASSISTENTEN personenbezogene Daten, die sich aus der Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Auftrags ergeben, während der Dauer des Vertrages/Auftrages speichert und verarbeitet, soweit dies für die Durchführung und Abwicklung des Vertrags/ Auftrages erforderlich oder dienlich ist.
2.8.3 DEINE ASSISTENTEN ist berechtigt, den Kunden in ihre Referenzliste aufzunehmen, ohne jedoch personenbezogen Daten mit aufzuführen.
2.8.4 Der Kunde bestätigt, dass von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten an DEINE ASSISTENTEN übermittelte, personenbezogene Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union, erhoben und verarbeitet wurden, dass etwa erforderliche Zustimmungen Betroffener vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch DEINE ASSISTENTEN im Rahmen des erteilten Auftrages keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen erteilter Zustimmungen überschreitet. Der Auftraggeber wird DEINE ASSISTENTEN insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter hinsichtlich dieser personenbezogenen Daten freistellen.
2.8.5 Der Auftraggeber wird Daten und Programme jeweils vor Übergabe an DEINE ASSISTENTEN sichern, um bei Datenverlust die Wiederherstellung zu ermöglichen. Bei Dokumenten in Papierform wird der Auftraggeber ebenfalls geeignete Sicherungsmaßnahmen für den Fall des Verlustes treffen.
2.9 Rechtswahl und Gerichtsstand
2.9.1 Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
2.9.2 Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
2.10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
3. Vermietung
3.1 Allgemeines
3.1.1. Die Mietzeit schließt den vereinbarten Tag der Bereitstellung der Mietgegenstände in unserem Lager und den vereinbarten Tag der Rückgabe der Mietgegenstände in unserem Lager ein.
3.1.2. Eine Rückgabe der Mietgegenstände vor dem vereinbarten Rückgabetermin berechtigt nicht zur Minderung des Mietzinses.
3.1.3. Setzt der Kunde nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so hat er uns davon unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Die Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache führt nicht zu einer Fortsetzung des Mietverhältnisses. § 545 BGB ist nicht anwendbar. Für jeden über die vereinbarte Mietzeit hinausgehenden Tag hat der Kunde eine Nutzungsentschädigung in Höhe des pro Tag vereinbarten Mietzinses zu entrichten. Der pro Tag vereinbarte Mietzins ist dadurch zu ermitteln, dass der ursprünglich vereinbarte Mietzins durch die Tage der ursprünglich vereinbarten Mietzeit geteilt wird. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche behalten wir uns vor.
3.2. Rückgabe der Mietsache
Der Kunde verpflichtet sich, die Mietsache in dem von ihm übernommenen Zustand am vereinbarten Tag und Ort während der üblichen Geschäftszeiten zurückzugeben. Die nicht rechtzeitige Rückgabe der Mietsache verpflichtet den Kunden zum Ersatz des uns daraus entstandenen Schadens.
3.3. Unterrichtungspflicht
3.3.1. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich Störungen der Mietsache mitzuteilen. Bei Verletzung dieser Pflicht können wir Schadenersatzansprüchegegenüber dem Kunden geltend machen.
3.3.2. Der Kunde unterrichtet uns unverzüglich über etwaige Änderungen, die im Zusammenhang mit der Mietsache stehen. Dies gilt insbesondere (i) bei Beschlagnahme, Pfändungen oder ähnlichen Maßnahmen Dritter, (ii) bei Änderungen der Betriebsverhältnisse für die Mietsache, die die Schädigung oder Gefährdung der Mietsache begründen oder erhöhen, (iii) bei Insolvenz oder Vergleichsanträgen über das Vermögen des Kunden sowie im Falle der Liquidation des Geschäftsbetriebes des Kunden.
3.3.3. Der Kunde ist verpflichtet, uns schriftlich Auskunft über den Einsatzort der Mietsache zu erteilen.
3.4. Untervermietung
3.4.1. Eine Untervermietung ist dem Kunden nur mit unserer schriftlichen Genehmigung gestattet.
3.4.2. Das gemietete Material bleibt unser Eigentum. Es ist nicht gestattet, das Material mit Rechten Dritter zu belasten.
3.5. Gewährleistung und Haftung
3.5.1. Der Kunde erkennt durch seine Unterschrift an, dass er das Material in ordnungsgemäßem Zustand ohne Mängel übernommen hat. Für Verluste oder Schäden an der Mietsache, die nicht durch normalen Verschleiß entstanden sind, haftet der Kunde. Dies gilt auch für Beschädigungen durch Zuschauer oder andere Dritte, sowie durch unsachgemäße Bedienung durch den Kunden oder dessen Beauftragte.
3.5.2. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von 2.3 und sind im Übrigen ausgeschlossen. Im Übrigen gilt für Mietverträge folgendes: 3.5.3. Wir gewährleisten dem Kunden den technisch funktionsfähigen Zustand der Mietsache. Für mittelbare Schäden durch teilweisen oder vollständigen Ausfall der Mietsache übernehmen wir keine Haftung.
3.5.4. Eine über die bevorstehende Gewährleistung hinausgehende Haftung insbesondere für Mangelfolgeschäden wird nicht übernommen.
Im Falle schuldhaft verspäteter Lieferung und Bereitstellung der Mietsache durch uns kann der Kunde nur Schadenersatz für die Ersatzbeschaffung verlangen, nicht dagegen für entgangenen Gewinn. Für unvorhergesehene Ereignisse übernehmen wir keine Haftung.
3.6. Rückgabe der Mietgegenstände
3.6.1. Die Mietgegenstände sind vollständig, geordnet und in sauberen sowie einwandfreien Zustand in unserem Lager spätestens am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit während unserer üblichen Geschäftszeiten, zurückzugeben. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defekte Mietgegenstände, insbesondere Kleinteilzubehör.
3.6.2. Die Rückgabe ist erst mit dem Abladen und dem Registrieren aller Mietgegenstände in unserem Lager abgeschlossen.
3.6.3. Nach der Rückgabe der Mietgegenstände erhält der Kunde eine Empfangsbestätigung. Wir behalten uns eine eingehende Prüfung der Mietgegenstände auch nach dem Registrieren vor. Eine rügelose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände. Notwendige Instandsetzung, Nachbereitung sowie Reparaturkosten, die durch das Mietverhältnis entstanden sind, fallen zu Lasten des Kunden.
3.7. Pflichten des Kunden während der Mietzeit
3.7.1. Der Kunde ist verpflichtet, das Material schonend zu behandeln. Der Kunde verpflichtet sich, das Material ordnungsgemäß zu versichern und uns auf Verlangen einen Nachweis dieser Versicherung vorzulegen.
3.7.2. Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Werden Gegenstände angemietet, ohne dass gleichzeitig Aufbau und Bedienung durch unser Personal vereinbart werden, so hat der Kunde für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften UVV und der Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure VDE zu sorgen.
3.7.3. Der Kunde hat während der Nutzung der Mietgegenstände für eine störungsfreie Stromversorgung Sorge zu tragen. Für Schäden in Folge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder -schwankungen hat der Kunde einzustehen.
3.7.4. Sofern die vereinbarte Mietzeit mehr als zwei Monate beträgt oder der Kunde die Mietgegenstände aufgrund verspäteter Rückgabe länger als zwei Monate im Besitz hat, so ist er zur Instandhaltung und – soweit erforderlich – auch zur Instandsetzung der Mietgegenstände verpflichtet. Der Kunde ist verpflichtet, alle gesetzlich vorgeschriebenen technischen Überprüfungen und Wartungen der Mietgegenstände selbständig und auf eigene Kosten durchzuführen. Wir erteilen auf Wunsch des Kunden Auskunft über entstehende Prüfungs- und Wartungstermine. Gibt der Kunde die Mietgegenstände zurück, ohne die geschuldeten Arbeiten vorgenommen zu haben, sind wir ohne weitere Mahnungen und Fristsetzungen berechtigt, die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Kunden vorzunehmen bzw. durch Dritte vornehmen zu lassen.
3.7.5. Der Kunde hat die Mietgegenstände von allen Belastungen, Inanspruchnahmen, Pfändungen und sonstigen Rechtsanmaßungen Dritter frei zu halten. Er ist verpflichtet, uns unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich über solche Maßnahmen Dritter zu informieren. Der Kunde hat die Kosten derartiger Eingriffe zu tragen, es sei denn, dass die Eingriffe unserer Sphäre zuzuordnen sind.
3.8. Besichtigungsrecht und Untersuchung der Mietgegenstände
3.8.1. Wir sind jederzeit berechtigt, den Mietgegenstand zu besichtigen oder durch einen Beauftragten besichtigen zu lassen.
3.8.2. Wir sind berechtigt, die vermietete Mietsache jederzeit nach vorheriger Absprache mit dem Kunden über Tag und Zeit der Untersuchung selbst zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, uns die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Die Kosten der Untersuchung tragen wir.
3.9. Zusatzregelungen bei der Vermietung für Open-Air-Veranstaltungen
3.9.1. Wir können die Anlage außer Betrieb setzen oder ggfs. abbauen, wenn durch das Wetter eine Gefahr für die Mietsache oder für die körperliche Unversehrtheit von anwesenden Personen besteht.
3.9.2. Wir können die Anlage abschalten oder abbauen, wenn Krawall oder Aufruhr die Anlage gefährden.
3.9.3. Wird gemäß den vorstehenden Voraussetzungen die Anlage außer Betrieb gesetzt oder abgebaut, ist der Kunde nicht berechtigt, Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art gegen uns herzuleiten.
- Soweit behördliche Genehmigungen für die Veranstaltung einer Open Air Veranstaltung erforderlich sind, holt der Kunde auf seine Kosten diese Genehmigung(en) ein. Für Schäden, die daraus entstehen, dass eine behördliche Genehmigung nicht vorliegt, haftet der Kunde allein.
- Werkleistungen
4.1 Kostenvoranschlag
4.1.1. Soweit der Kunde für eine Werkleistung einen Kostenvoranschlag verlangt, ist dieser mit dem vereinbarten Satz oder, wenn nichts vereinbart ist, mit einem branchenüblichen Betrag zu vergüten.
4.2 Rechte des Kunden bei Mängeln
Für die Rechte des Kunden bei Mängeln des Werkes gelten, soweit der Kunde Unternehmer i.S.v. 1.1 ist, die Regelungen unter 6.5. entsprechend.
5. Dienstleistungen
Wir sind für die Erfüllung von Dienstleistungsverpflichtungen zum Einsatz von Subunternehmern berechtigt.
6. Verkauf
6.1 Lieferfrist und Lieferverzug
Gegenüber Unternehmern gelten folgende Regelungen:
6.1.1 Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. vier Wochen ab Vertragsschluss.
6.1.2 Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
6.1.3 Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.
6.1.4 Die Rechte des Kunden gemäß 2.3 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
6.2 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
6.2.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen, ohne dafür verantwortlich zu sein, dass die schnellste und preiswerteste Möglichkeit gewählt wird.
6.2.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
6.2.3 Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so gilt 2.6.3 entsprechend.
6.3 Versendungskauf
6.3.1 Beim Versendungskauf (6.2.2) trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Sofern wir nicht die im Einzelfall tatsächlich entstandenen Transportkosten in Rechnung stellen, gilt eine Transportkostenpauschale (ausschließlich Transportversicherung) i.H.v. 50,00 EUR als vereinbart. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.
6.4 Eigentumsvorbehalt
6.4.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
6.4.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
6.4.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
6.4.4 Der Kunde ist bis auf Widerruf gemäß 6.4.4.3 Satz 3 befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
6.4.4.1 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
6.4.4.2 Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in 6.4.2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
6.4.4.3 Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. 6.4.3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
6.4.4.4 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unsererWahl freigeben.
6.5 Mängelansprüche des Kunden
6.5.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (§ 478 BGB). Ein Aufwendungsersatzanspruch des Kunden für Aus- und Einbaukosten sowie die weiteren Sonderregelungen zum Lieferantenregress gemäß §445a BGB sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
6.5.2 Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) öffentlich bekannt gemacht wurden.
6.5.3 Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung.
6.5.4 Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von sieben Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
6.5.5 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
6.5.6 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
6.5.7 Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
6.5.8 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.
6.5.9 In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
6.5.10 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
6.5.11 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von 2.3 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
6.6 Ausnahmsweise Geltung des UN-Kaufrechts
Sollte im Falle einer Unwirksamkeit oder sonstigen Unanwendbarkeit der unter 2.9.1 vorgesehenen Rechtswahl das UN-Kaufrecht (CISG) anwendbar so, gilt für dessen Anwendungsbereich ergänzend zu den übrigen Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgendes:
6.6.1 Im Falle des Art. 39 Abs. 1 CISG hat die Anzeige der Vertragswidrigkeit unverzüglich im Sinne des § 177 Abs. 1 und 3 HGB zu erfolgen. Die Anwendung von Art. 44 CISG ist ausgeschlossen.
6.6.2 Die Haftung nach Artikel 45 b) CISG ist auf Fälle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Sinne des Art. 25 CISG beschränkt.
6.6.3 Bei Sachmängeln von geringerer Bedeutung ist der Kunde auf den Rechtsbehelf der Minderung beschränkt.
6.6.4 Unbeschadet des vorstehenden Absatzes ist der Kunde in erster Linie nur berechtigt, Ersatzlieferung oder Nachbesserung nach Art. 46 CISG zu verlangen. Sind wir zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich die Ersatzlieferung oder Nachbesserung über eine vom Kunden angesetzte angemessene Frist hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben oder schlägt die Ersatzlieferung oder Nachbesserung aus anderen Gründenfehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen.
6.6.5 Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind
– gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für solche Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der Nichteinhaltung übernommener Garantien oder schuldhafter Verletzung vertraglicher Hauptpflichten (wesentlicher Vertragspflichten) beruhen; er gilt weiter nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.6.6 Mängelgewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit nicht das Gesetz in § 634 a Abs. 3 BGB eine längere Frist vorschreibt.
7. Internet/Webseiten
7.1 Erstellung einer Internetseite
7.1.1 Gegenstand
7.1.1.1 Soweit wir für Kunden Internetseiten (im Folgenden auch: „Website“) erstellen und ihnen Nutzungsrechte an dieser Website einräumen, gelten die folgenden Bedingungen.
7.1.1.2 Die Leistungen in diesem Zusammenhang sind werkvertragliche Leistungen. Ergänzend, aber nachrangig zu den Regelungen unter dieser Ziffer 7.1, finden die gesetzlichen Bestimmungen über Werkverträge sowie, diesen vorgehend, die Regelungen unter Ziffer 4. (Werkleistungen) dieser AGB Anwendung.
7.1.2 Leistungen DEINE ASSISTENTEN
7.1.2.1 Maßgeblich für die Definition des Leistungsumfangs der von DEINE ASSISTENTEN zu erstellenden Website sind der entsprechende Vertrag mit dem Kunden und das entsprechende Lastenheft sowie das auf seiner Grundlage von uns entwickelte Pflichtenheft und das Block-Layout, soweit sie vom Kunden abgenommen wurden.
7.1.2.2 Nach Fertigstellung legt die Agentur dem Kunden das Pflichtenheft und das Block-Layout zur Abnahme vor. Dazu wird folgendes vereinbart:
- a) Der Kunde ist berechtigt, das Block-Layout aus gestalterischen Gründen nach freiem Belieben zurückzuweisen. Weist der Kunde das Block-Layout zurück, ist die Agentur zur Vorlage von maximal zwei Alternativvorschlägen verpflichtet. Entsprechen auch diese Vorschläge nicht den gestalterischen Vorstellungen des Kunden, ist der Kunde berechtigt, diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen. Der Kunde ist zur Abnahme des Block-Layout verpflichtet, wenn und soweit dieses den graphischen Vorgaben des Kunden entspricht.
- b) Sollte das Pflichtenheft mangelhaft sein, insbesondere weil es die Vorgaben des Lastenhefts nicht zutreffend umsetzt und abbildet, so kann der Kunde dessen Abnahme verweigern. In diesem Fall hat die Agentur das Recht und die Pflicht zur maximal zweimaligen Nachbesserung des Pflichtenhefts. Ist das Pflichtenheft auch dann nicht mangelfrei, ist der Kunde berechtigt, diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Der Rücktritt vom Vertrag ist in den beiden Fällen a) und b) ausgeschlossen.
7.1.3 Leistungen des Kunden
7.1.3.1 Der Kunde stellt uns rechtzeitig die zur Erstellung der Website erforderlichen Inhalte zur Verfügung. Wir sind nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Erstellung der Website verfolgten Zweck zu erreichen.
7.1.3.2 Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Kunden zu verwendenden Texte, Photographien, Grafiken und Tabellen.
7.1.3.3 Die in Abs. 1 und 2 umschriebenen Daten werden uns in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
7.1.3.4 Der Kunde wird die Agentur im Impressum der Website als Urheber der Website nennen.
7.1.4 Abnahme
7.1.4.1 Nach vollständiger Installation der fertig gestellten Software wird eine zweiwöchige Testphase vereinbart. Diese beginnt mit der vollendeten Installation der die Website enthaltenden Software.
7.1.4.2 Der Kunde wird während der Testphase auftretende Fehler der Vertragssoftware der Agentur schriftlich anzeigen.
7.1.4.3 Sollten noch während der Testphase Fehler der Software auftreten und zeigt der Kunde diese Fehler der Agentur schriftlich an, so verlängert sich die Testphase bis zur Behebung des Fehlers und um eine sich daran anschließende angemessene Prüfungsfrist. Treten während der Testphase auch während eines Lastbetriebes keine wesentlichen Fehler auf oder werden der Agentur keine wesentlichen Fehler schriftlich angezeigt, so wird der Kunde eine schriftliche Erklärung abgeben, dass die fertig gestellte Vertragssoftware in vertragsgemäßem Zustand installiert worden ist (Abnahme). Die Agentur ist nur für die ordnungsgemäße Funktion ihres eigenenNetzwerks sowie der von ihr selbst unterhaltenen Verbindungen und Übertragungswege und die Anbindung bis zur Internet-Schnittstelle verantwortlich. Sie übernimmt keine Verantwortung für den Server, die Datenleitungen, den Internet-Zugang etc. der Nutzer.
7.1.5 Gewährleistung
7.1.5.1 Die Agentur gewährleistet, dass die erstellte Vertragssoftware vertragsgemäß erstellt ist und keine Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern.
7.1.5.2 Die Agentur erbringt die Gewährleistung durch Nachbesserung oder Lieferung eines fehlerfreien Programmstandes oder einer fehlerfreien Dokumentation. Gelingt die Beseitigung eines gerügten Mangels innerhalb angemessener Frist nicht, so kann der Kunde die Rechte gemäß §§ 634, 635 BGB geltend machen oder nach fruchtlosem Ablauf einer der Agentur zur Mängelbeseitigung schriftlich gesetzten angemessenen Frist die Mängelbeseitigung durch einen anderen Unternehmer oder eigene Mitarbeiter nach Maßgabe des § 637 BGB auf Kosten der Agentur ausführen lassen.
7.1.5.3 Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate beginnend mit der vollständigen Abnahme i. S. v. § 4 Abs. 4 dieses Vertragsteils.
7.1.6 Subunternehmer
Die Einschaltung Dritter (Subunternehmer) zur Leistungserbringung steht der Agentur frei und bedarf keiner vorherigen Zustimmung des Kunden.
7.2 Wartung und Pflege
7.2.1 Gegenstand
7.2.1.1 Soweit wir für Kunden die Wartung und Pflege von Webseiten übernehmen, gelten die folgenden Bedingungen.
7.2.1.2 Die Leistungen in diesem Zusammenhang sind dienstvertragliche Leistungen. Ergänzend, aber nachrangig zu den Regelungen unter dieser Ziffer 7.2, finden die gesetzlichen Bestimmungen über Dienstverträge sowie, diesen vorgehend, die Regelungen unter Ziffer 5 (Dienstleistungen) dieser AGB Anwendung.
7.2.2 Leistungen DEINE ASSISTENTEN
7.2.2.1 Die von der Agentur zu erbringenden Leistungen setzen sich zusammen aus Leistungen, die für den Erhalt und die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der Software in ihrer jeweils aktuellen Version notwendig sind, Aktualisierung und Erweiterung von Softwareprogrammen (insgesamt „Pflegeleistungen“) sowie aus sonstigen Leistungen zur Anpassung und Fortentwicklung von Softwareprogrammen nach den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden („sonstige Leistungen“).
7.2.2.2 Die Agentur wird die Pflegeleistungen nach dem in der Branche allgemein anerkannten und praktisch bewährten Stand der Technik erbringen. Sie berücksichtigt allgemeine Verfahrensbeschreibungen und Industriestandards sowie gegebenenfalls spezifische Bestimmungen, Methoden und Anwendungspraktiken des Kunden.
7.2.2.3 Die Einschaltung Dritter (Subunternehmer) zur Leistungserbringung steht der Agentur frei und bedarf keiner vorherigen Zustimmung des Kunden.
7.2.3 Fehlerbeseitigung
7.2.3.1 Die Agentur wird Mängel der Software, die während der Laufzeit dieses Teils II dieses Vertrages auftreten, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen beseitigen.
7.2.3.2 An der Software auftretende Mängel sind in die nachfolgenden Kategorien einzuordnen und anschließend nach den Reaktionszeiten und Wiederherstellungszeiten abzuarbeiten. Die Agentur wird den Kunden über den Stand und den Erfolg der Beseitigung laufend informieren.
- a) Kritischer Mangel (Priorität 1): Störung, die einen Ausfall der gesamte Software oder wesentlicher Teile davon verursacht, so dass eine Nutzung ganz oder nahezu vollständig unmöglich und eine sofortige Abhilfe unumgänglich ist.
- b) Wesentlicher Mangel (Priorität 2): Störung, die die Nutzung der Software derart beeinträchtigt, dass eine vernünftige Arbeit mit der Software nicht mehr oder nur unter unverhältnis mäßig großem Aufwand möglich ist. Das gleichzeitige Auftreten mehrerer wesentlicher Leistungsmängel kann zu einem kritischen Leistungsmangel führen.
- c) Sonstiger Mangel (Priorität 3): Sonstige Störung, die die Nutzung der Software nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt. Das gleichzeitige Auftreten mehrerer solcher Mängel kann zu einem wesentlichen bzw. kritischen Leistungsmangel führen.
7.2.3.3 Die Einordnung der Mängel in die verschiedenen Kategorien erfolgt durch den Kunden nach billigem Ermessen unter angemessener Berücksichtigung (i) der Auswirkungen, die der betreffende Leistungsmangel auf seinen Geschäftsbetrieb hat, und (ii) der Interessen der Agentur.
7.2.3.4 Die Agentur wird auf die Meldung eines Mangels durch den Kunden innerhalb der folgenden Fristen reagieren („Reaktionsfrist“):
- a) Bei kritischen Mängeln innerhalb einer Stunde nach Erhalt der Meldung.
- b) Bei wesentlichen Mängeln innerhalb von zwei Stunden nach Erhalt der Meldung.
- c) Bei Auftreten sonstiger Mängel innerhalb eines Werktages nach Erhalt der Meldung.
7.2.3.5 Die Agentur wird Mängel innerhalb der folgenden Fristen beseitigen („Beseitigungsfrist“):
- a) Kritische Mängel innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Meldung.
- b) Wesentliche Mängel innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt der Meldung.
- c) Sonstige Mängel innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Meldung.
7.2.3.6 Sofern absehbar ist, dass sich ein kritischer oder wesentlicher Mangel nicht innerhalb der in vorstehendem Abs. 5 definierten Zeiträume beheben lässt, wird die Agentur innerhalb der dort genannten Fristen eine Behelfslösung (Work Around) bereitstellen. Die Bereitstellung des Work Around entbindet die Agentur nicht von ihrer Verpflichtung zur schnellstmöglichen Beseitigung des Mangels.
7.2.3.7 Die Agentur ist – soweit anwendbar – berechtigt, die Supportleistungen im Wege der Fernwartung oder Ferndiagnose zu erbringen, sofern dies für den Kunden keinen Nachteil darstellt, insbesondere den zeitlichen Rahmen einer Erbringung der entsprechenden Supportleistung vor Ort nicht überschreitet, keine Risiken für die IT-Sicherheit bestehen und die technischen Voraussetzungen beim Kunden gegeben sind.
7.2.4 Sonstige Fehlerbehebungs- und Anpassungsleistungen, Beratung
Die Agentur wird auf Wunsch des Kunden und auf der Basis eines gesonderten Auftrags sonstige Fehlerbehebungs- und Anpassungsleistungen ausführen, insbesondere:
- a) Veränderungen an der Software, die nicht Gegenstand der Pflegeleistun gen sind, insbesondere Anpassung an neue Produkte und Services sowie an geänderte Betriebsabläufe des Auftraggebers;
- b) Sonstige Anpassungen, Ergänzungen und Erweiterungen der Software nach Anforderung des Auftraggebers;
- c) Beratungsleistungen.2.5 Mitwirkung des Kunden
Die Meldung von Mängeln der Software hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Eine mündliche Meldung ist zulässig, wenn der Kunde die schriftliche Meldung spätestens innerhalb zweier Werktage nachholt. Die Meldung hat den Mangel (insbesondere Bedingungen, unter denen er auftritt, Symptome und Auswirkungen des Mangels) präzise zu beschreiben und einen Vorschlag zur Einstufung des Mangels in eine Kategorie gem. § 3 Abs. 2 dieses Vertragsteils zu enthalten.
7.3 Hosting und Housing
7.3.1 Gegenstand
7.3.1.1 Soweit wir für Kunden das Hosting und Housing seiner Webseite übernehmen, gelten die folgenden Bedingungen.
7.3.1.2 Die Leistungen in diesem Zusammenhang sind mietvertragliche Leistungen. Ergänzend, aber nachrangig zu den Regelungen unter dieser Ziffer 7.3, finden die gesetzlichen Bestimmungen über Mietverträge sowie, diesen vorgehend, die Regelungen unter Ziffer 3 (Vermietung) dieser AGB Anwendung.
7.3.2 Leistungen DEINE ASSISTENTEN
7.3.2.1 Die Agentur stellt dem Kunden web-konnektierten Speicherplatz in ihren Serveranlagen (virtueller Server) zur Verfügung. Dieser Speicherplatz dient der Speicherung der Webseite des Kunden. Der Kunde ist nicht berechtigt, den zur Verfügung gestellten Speicherplatz für andere Zwecke oder Inhalte zu nutzen.
7.3.2.2 Die Agentur verpflichtet sich zur Bereithaltung des Anschlusses und zumsachgemäßen Bemühen um die Herstellung der Verbindung in das Internet. Wir weisen darauf hin, dass aufgrund begrenzter Leistungskapazitäten und Übertragungsgeschwindigkeiten kein störungsfreier Zugang zum Internet gewährleistet werden kann. Die Agentur übernimmt deshalb keine Verpflichtung, für das jederzeitige Zustandekommen einer Verbindung in das Internet oder das jederzeitige Bestehen einer bestimmten Datenübertragungsgeschwindigkeit zu sorgen. Zugangsbeeinträchtigungen im üblichen Rahmen stellen keine Verletzung der Leistungspflicht der Agentur dar.
7.3.2.3 Die Agentur überlässt dem Kunden Speicherplatz auf einem Speichermedium der Agentur zur Nutzung im Rahmen der Bestimmungen dieses Vertrages. Die Agentur kann nach ihrer Wahl dem Kunden einen physikalischen Server exklusiv zur Verfügung stellen oder ihm Speicherplatz auf einem physikalischen Server zur Verfügung stellen, den auch andere Kunden nutzen. Im letzteren Fall wird der dem Kunden überlassene Speicherplatz separiert und erhält eine eigene IP-Adresse, so dass er für Dritte als selbständiger Server erscheint (virtueller Server).
7.3.2.4 Die Agentur ist aber nur für die ordnungsgemäße Funktion ihres eigenen Netzwerks sowie der von ihr selbst unterhaltenen Verbindungen und Übertragungswege und die Anbindung bis zur Internet-Schnittstelle verantwortlich.
7.3.3 Gewährleistung
7.3.3.1 Die Agentur gewährleistet die Funktion des Servers im Rahmen der vertraglich vereinbarten Spezifikationen. Soweit die Agentur dem Kunden Speicherplatz in ihren Speicheranlagen zur Verfügung stellt, ist eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ausgeschlossen. Ansonsten erfolgt die Gewährleistung durch Mängelbeseitigung. Gesetzliche Minderungsrechte bleiben unberührt.
7.3.3.2 Dem Kunden obliegt es, aufgetretene Störungen, die ihre Ursache in dem Verantwortungsbereich der Agentur haben können, unverzüglich anzuzeigen und die Agentur bei der Feststellung der Ursachen sowie bei deren Beseitigung in zumutbarem Umfang zu unterstützen sowie alle zumutbaren Maßnahmen zur Verhütung und Minderung von Schäden zu treffen.
7.4 Pflichten des Kunden
7.4.1 Für die über das Internet öffentlich zugängliche Internetpräsenz des Kunden einschließlich der dort bereitgehaltenen Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er die gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Betrieb bzw. der öffentlichen Zugänglichmachung der Internetpräsenz einhält und Rechte Dritter nicht verletzt. Eine dahingehende Prüfung der Internetpräsenz durch die Agentur findet nicht statt.
7.4.2 Dem Kunden ist es untersagt, über den Server der Agentur pornographische, gewalt- oder kriegsverherrlichende, rassistische, beleidigende, verleumderische, geschäfts- oder rufschädigende, oder sonst gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter verstoßende Inhalte Dritten öffentlich zugänglich zu machen.
7.4.3 Die Agentur prüft die vom Kunden über den Server der Agentur öffentlich bzw. Dritten zugänglich gemachten Inhalte nicht. Sollte die Agentur jedoch von Inhalten Kenntnis erlangen, die über ihren Server öffentlich bzw. Dritten zugänglich gemacht werden und die gegen vorstehende Ziffer 7.2 oder gegen gesetzliche Verbote verstoßen, wird die Agentur – unbeschadet weitergehender Ansprüche gegen den Kunden – die erforderlichen technischen Maßnahmen einleiten, um die weitere Zugänglichmachung dieser Inhalte über den Server der Agentur zu unterbinden.
7.4.4 Der Kunde versichert, dass er zur Überlassung sämtlicher Materialien (Logos, Bilder, Texte, etc.), die er der Agentur zur Erstellung der Homepage inkl. Webdesign und Inhalten zur Verfügung gestellt hat oder zu einem späteren Zeitpunkt zur Überarbeitung der Homepage zur Verfügung stellt (nachfolgend beides „bestimmungsgemäße Nutzung“), an die Agentur zu dieser bestimmungsgemäßen Nutzung berechtigt war und ist, und dass durch diese bestimmungsgemäße Nutzung der Materialien durch die Agentur keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt die Agentur für mögliche Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit der bestimmungsgemäßen Nutzung der Materialien durch die Agentur ausdrücklich frei und wird die Agentur nach besten Kräften bei der Verteidigung gegen diese Ansprüche unterstützen, insbesondere erforderliche Informationen und Unterlagen, über die der Kunde verfügt, unverzüglich und vollständig zur Verfügung stellen und die Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung des Anbieters in gesetzlicher Höhe übernehmen, es sei denn, der Kunde hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten.
8. Webinare
8.1. Leistungsnutzung/ Copyright
Die Leistung darf nur von der angemeldeten Person genutzt werden und ist nicht übertragbar auf andere Personen. Aufzeichnungen des Teilnehmers sind nur unter vorheriger Absprache gestattet. Die Nutzung von Skripten oder anderen Texten und Bildern sind Copyright des jeweiligen Referenten.
8.2. Technische Voraussetzungen
Prüfen Sie vor dem Webinar die technische Funktion Ihres PCs. Reklamationen und eine Erstattung der Gebühren eines Webinar kann im Nachhinein nicht gutgeschrieben werden.
8.3. Technik
Wie behalten uns vor, Screenshoots oder andere Aufzeichnungen von einem Webinar für interne Zwecke zu erstellen. Sofern diese für öffentliche Publikationen genutzt werden, weisen wir vorher darauf hin, oder löschen Ihre persönlichen Informationen (Bild und Ton).
8.4. Teilnahme
Wenn Sie Ihre eigene Webcam übertragen möchten (je nach Webinar ggf. nicht freigegeben) so ist das auf ausdrücklich eigenen Wunsch. Die Webcam kann jeder Teilnehmer sehen. Jeder Teilnehmer der sich in Wort oder und Bild einbringt muss respektvoll anderen Teilnehmern gegenüber auftreten und hat sämtliche Diskriminierungen zu unterlassen. Andernfalls ist ein Ausschluss die Folge. Teilnahmegebühren werden dabei nicht erstattet.
8.5. Gebühren
Werden für ein Webinar Gebühren erhoben, so sind diese vorab in voller Höhe zu bezahlen. Andernfalls besteht kein Recht auf Teilnahme.
8.6. Inhalte eines Webinar
Für die Inhalte eines Webinar ist der jeweilige Referent/ Moderator, der evtl. nicht deinen Assistenten angehört verantwortlich. Aufgrund unterschiedlichstem Landes- und Kommunalrecht sind Aussagen der Referenten ggf. selbst individuell zu prüfen und auszulegen. Das Webinar wird in der Regel in deutscher Sprache abgehalten.
8.7. Absage
Ein Webinar kann aus technischen Gründen, oder aus Gründen der Krankheit eines Referenten/ Moderators ausfallen oder verschoben werden. Auf Wunsch erhalten Sie Ihre Teilnahmegebühr zurück, sofern kein Ersatztermin wahrgenommen werden kann.
8.8. Stornierung
Stornierungen seitens des Teilnehmers, sind bis 1 Woche vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei möglich. Danach werden 100% der Teilnehmergebühr verrechnet.
Wenn eine Umbuchung innerhalb der Woche vor dem Veranstaltungstermin erfolgt, wird 50% der angefallenen Teilnehmergebühr der stornierten Teilnahme verrechnet. Die Gebühr bei dem neuen Termin wird normal verrechnet.
Geltungserhalt; Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von Kollisionsrecht.
Maßgeblich ist im Zweifel die deutsche Sprache bzw. bei Vorhandensein mehrerer Sprachversionen eines Vertrages die Version in deutscher Sprache. Sollte eine Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, werden davon die übrigen Klauseln nicht berührt.